Ablauf / Info
EINFAHRT AB 09:00 UHR GEÖFFNET – VERANSTALTUNGSENDE 18:00 UHR
ZELTEN ODER ÜBERNACHTEN AM VERANSTALTUNGSGELÄNDE IST NICHT GESTATTET!
DAS GELÄNDE WIRD NACH DER VERANSTALTUNG GERÄUMT!
HUNDE SIND AM VERANSTALTUNGSGELÄNDE NICHT ERLAUBT!
Fahrzeugbewertung
- Es gibt insgesamt 33 Pokale zu gewinnen – TOP 30!
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3 BEST-OF-POKALE inklusive jeweils eines Grills in folgenden Kategorien:
Extremstes Fahrzeug am Platz
Größter Club / Verein
Best of Show – präsentiere dich, dein Fahrzeug oder deinen Club auf besondere Art und Weise. -
Die Fahrzeugbewertung findet zwischen 10:00 und 17:00 Uhr bei der Hauptbühne statt.
Die Siegerehrung findet um 17:30 Uhr statt.
Bitte die Durchsagen der Moderation beachten.
Pokale werden nicht nachgesandt!
Alle angegebenen Uhrzeiten dienen als Richtwerte und können variieren. Bitte die Durchsagen der Moderation beachten.
Platzregeln
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Den Anweisungen der Veranstalterin, der Helfer:innen sowie des Securitypersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
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„Gummi geben“ ist am gesamten Veranstaltungsgelände ausnahmslos untersagt. Wer dagegen verstößt, wird ohne Vorwarnung des Geländes verwiesen. Für dadurch verursachte Sach- und Personenschäden haften die jeweiligen Verursacher:innen.
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Die Veranstalterin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnehmer:innen für die Sicherheit ihrer Fahrzeuge selbst verantwortlich sind. Für Schäden an Fahrzeugen oder Wertgegenständen wird seitens der Veranstalterin keine Haftung übernommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Die Bestimmungen der StVO sind auch auf dem Gelände einzuhalten. Teilnehmer:innen haften persönlich für die von ihnen verursachten Schäden.
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Das Veranstaltungsgelände ist in sauberem Zustand zu verlassen. Müll und sonstiger Unrat dürfen nicht zurückgelassen werden und sind in den dafür vorgesehenen Müllbehältern bzw. Säcken zu entsorgen.
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Grillen und offenes Feuer sind ausschließlich in den dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
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Das Securitypersonal ist beauftragt, Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen durchzuführen.
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Die geltenden Lärmschutzbestimmungen sind einzuhalten.
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Bei ausgestellten Fahrzeugen dürfen keine für den Parkplatz schädlichen oder gefährlichen Flüssigkeiten wie Öl oder Benzin austreten. Für dadurch verursachte Schäden müssen die jeweiligen Fahrzeugbesitzer:innen aufkommen.
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Glasflaschen sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände einschließlich der Parkplätze untersagt und können gegebenenfalls eingezogen werden. Die Veranstalterin behält sich entsprechende Kontrollen vor.
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Wer gegen die Veranstaltungs- oder Platzregeln verstößt, muss mit einem Ausschluss von der Veranstaltung rechnen. Bereits bezahlte Eintrittsgelder werden in diesem Fall nicht rückerstattet.
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Mit dem Kauf eines Eintrittstickets erkennen die Teilnehmer:innen die Regeln der Veranstaltung an.
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Tickets sind nicht übertragbar. Fälschungen werden ausnahmslos strafrechtlich verfolgt.
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Hunde sind am gesamten Veranstaltungsgelände nicht erlaubt.
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Ausgestellte Kraftfahrzeuge sind gegen eine unbefugte Inbetriebnahme abzusichern.
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Fahrzeugtickets sind ONE-WAY-Tickets. Wird das Veranstaltungsgelände mit dem Fahrzeug verlassen, ist eine Wiedereinfahrt nur gegen erneute Bezahlung möglich.
- Das Campieren am Veranstaltungsgelände ist verboten. Das gesamte Gelände wird nach Ende der Veranstaltung geräumt.